Europarecht


Das EU-Recht, also der Recht der Europäischen Union bzw. die Umsetzung und Anwendungvon Rechtsakten der EU im nationalen Recht ist heute wichtiger denn je. Inzwischen werden80% der deutschen Rechtsvorschriften vom EU-Recht beeinflusst.

In der Kanzlei Tuengerthal & Kollegen arbeiten wir schwerpunktmäßig mit europarechtlichenFragestellungen, insbesondere zur EU-Dienstleistungsfreiheit, dem EU-Lebensmittelrecht sowiedem Entsenderecht. Wir verfügen über intensive Erfahrungen zur Umsetzung von EU-Richtlinien und staatengerichteten EU-Entscheidungen in deutsches Recht. Wir achten vornationalen Gerichten auf die Einhaltung einer europarechtskonformen Rechtsprechung,formulieren sachgerechte Vorlagefragen für die nationalen Gerichte an den EuGH und vertreten- soweit dies Unionsrecht zulässt - unsere Mandanten auch direkt in Verfahren vor dem EuGH. 

Thematisch erfasst unser Spektrum unter anderem:

  • Das Europäische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
  • Die Bedeutung des EU-Rechts im Rahmen von Entsendungen.
  • Die Auswirkungen der EU-Lebensmittelrechtsverordnungen auf dieLebensmittelindustrie.
  • Voraussetzungen für die EU-Zulassung von bestimmten Lebensmittelbetrieben.
  • Die europarechtskonforme Auslegung von Straf- und Bußgeldvorschriften.
  • Die Berechnung und Zusammensetzung des allgemeinen und der branchenbezogenenMindestlöhne nach der Rechtsprechung des EuGH.
  • Die Unzulässigkeit deutscher Mindestlöhne für den polnischen Transitverkehr.
  • Die Auswirkungen des EU-Rechts auf die Rechtstellung derUnfallberufgenossenschaften im deutschen Recht sowie auf das Recht derVersicherungsvermittler.


Zum Europarecht hat die Kanzlei Tuengerthal und Kollegen auch eine Vielzahl vonVeröffentlichungen vorzuweisen. Hierzu einige Beispiele:

  • Der Artikel: “Missbrauch von Werkverträgen” - Rechnung ohne den Wirt; EWS1/2014 setzt sich mit der Unvereinbarkeit gesetzlicher Vermutungen zugunsten einerillegalen Arbeitnehmerüberlassung mit der EU-Dienstleistungsfreiheit auseinander.
  • Die Veröffentlichung: Strafbarkeit von Altfällen illegaler Beschäftigung vonRumänen und Bulgaren im Lichte des Europarechts (wistra 11/2014), verneint eineStrafbarkeit wegen illegaler Beschäftigung von Rumänen und Bulgaren, wenn diese vorEintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne Arbeitsgenehmigung tätig wurden.Grund dafür ist der europarechtliche Milderungsgrundsatzes aus Art. 49 Abs. 1 S. 3 EU-GR-Charta, der hier zu berücksichtigen ist.
  • Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal hat sich in seiner 730 Seiten starken Dissertationeingehend mit der Umsetzung von EG-Richtlinien und staatengerichteten EG-Entscheidungen in deutsches Recht und insbesondere mit der Problematik derUmsetzung der Fleischhygienegebührenrechtsakte befasst.
  • Im Betriebs-Berater vom 02.02.2015 wurde der Online Standpunkt Rechtlich bedenkliche Mindestlohnjagd auf den Transitverkehr durch Deutschlandveröffentlicht, in dem Rechtsanwalt Rothenhöfer ausführt, dass die Entsenderichtlinieeinen Mindestlohn für bloße Transittransportfahrten nicht rechfertigen kann.Prüfungsmaßstab des Mindestlohns für den Transitverkehr ist deshalb dieDienstleistungsfreiheit selbst, in die unverhältnismäßig eingegriffen wird, wenn imHerkunftsstaat schon ein gewisses soziales Schutzniveau besteht und für kurzeTransitfahrten sämtliche Melde- und Dokumentationspflichten erfüllt werden müssen.


Durch die sich immer stärker intensivierende Bedeutung des EU-Rechts werden immer mehrBereiche des Wirtschaftslebens vom EU-Recht beeinflusst. Auch die Betroffenen erkennen diesimmer mehr, so dass sie gut beraten sind, hier auf Fachleute zurückzugreifen.

© Tuengerthal-Peng Jieh-Luen 2015