Lebensmittelrecht



Das Lebensmittelrecht ist inzwischen durch ein so genanntes Lebensmittelpaket der EG durch einen ganzen Komplex von Verordnungen EG-weit geregelt. Dies führt dazu, dass die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften nunmehr nur noch als Ausführungsvorschriften der EG-Verordnungen wirken. Gegenwärtig beschäftigt uns als Kanzlei

  • wie der Begriff des Inverkehrbringens im neuen EG-Lebensmittelrecht zu sehen ist, 
  • wie sich das neue EG-Lebensmittelrecht im Bereich der Verpackung und Kennzeichnung auswirkt und 
  • wie Tierschutzrecht und Lebensmittelrecht miteinander in Einklang zu bringen sind.
  • Welche rechtliche Möglichkeit besteht, Schnelluntersuchungsverfahren auf Salmonellen bereits im Schlachtbetrieb zu beginnen, 
  • wie sich die Beteiligung von Unternehmen der Fleischwirtschaft an Schnelluntersuchungsverfahren auf Salmonellen sich lebensmittelrechtlich auswirkt, 
  • und welche Möglichkeit gegeben ist, die exzessive Werbung mit dem Begriff “naturrein” im Rahmen des gegenwärtigen Lebensmittelrechts der EU zu beschränken.


Fleischuntersuchungsgebühren

Hier treten wir seit Jahren auf breiter Front dafür ein, den deutschen Schlacht- und Zerlegebetrieben Wettbewerbsbedingungen zu verschaffen, wie sie andere europäische Mitgliedstaaten längst realisiert haben. Wir wenden uns entschieden dagegen, dass die deutschen Schlacht- und Zerlegebetriebe ständig durch nationale Rechtsentwicklungen benachteiligt werden. In diesem Zusammenhang reicht es grundsätzlich nicht mehr aus, die nationalen Gerichte mit diesen gemeinschaftsrechtlichen Erwägungen zu befassen. Hier müssen vielmehr die Organe der Europäischen Gemeinschaft eingeschaltet werden, damit Zweck und Ziel der Rechtssetzungsakte der Gemeinschaft auch angemessen seitens des Mitgliedstaates Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt werden. Nur durch ein massives Vorgehen bei allen drei Institutionen der Gemeinschaft wird sich erreichen lassen, dass der Mitgliedstaat Bundesrepublik Deutschland von seinen exorbitant hohen Fleischuntersuchungsgebühren abrückt und sich dazu entschließt, die Zwecke und Ziele der Rechtssetzungsakte der Gemeinschaft, nämlich Richtlinien und Verordnungen, auch 1:1 in sein nationales Recht umzusetzen bzw. sie hier anzuwenden.

Die bis heute nicht erfolgte Umsetzung der Fleischuntersuchungsgebührenrechtsakte der EG beschäftigt mich seit 1985. Es ist bemerkenswert, dass es der deutsche Staat bzw. die von ihm einbezogenen Bundesländer bis heute nicht geschafft haben, bestimmte EG-Rechtsakte teilweise aus der Zeit von 1985 bis heute mehr als 20 Jahre später umzusetzen. Inzwischen hat die EG die bisher einschlägigen und in deutsches Recht zu übertragenden EG-Richtlinien außer Kraft gesetzt und diese durch unmittelbar geltende EG-Verordnungen ersetzt. Aber auch dadurch ist bisher in Deutschland in Bezug auf die Fleischuntersuchungsgebühren keine Rechtssicherheit eingetreten, da entsprechende rechtlich einwandfreie deutsche Ausführungsvorschriften fehlen. Die angesprochene Problematik ist somit im Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit nach wie vor zu bearbeiten.

Zwischenzeitlich hat die EG-Kommission die Bundesregierung in Bezug auf die frühere Zeit erneut verklagt und unsere Kanzlei hat erneut eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erreicht. Der EuGH hat dabei im Wesentlichen positiv für die betroffenen Unternehmen entschieden.


Gutachten zu den Kosten der Lebensmittel- und Hygieneüberwachung

In zahlreichen Gutachten wurden von uns die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung bzw. der Hygieneüberwachung anfallenden Kosten ermittelt und in diesem Zusammenhang der Kalkulation der staatlichen Träger der Überwachung gegenübergestellt.


EG-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

Lebensmittelbetriebe bedürfen, um tätig zu werden, einer EG-Zulassung. Um die EG-Zulassung zu erhalten, sind zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen zahlreiche Lebensmittelbetriebe darin unterstützt, die EG-Zulassung zu erhalten.

© Tuengerthal-Peng Jieh-Luen 2015