Beim Frempersonaleinsatz bestehen nicht nur arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche,sondern auch steuerrechtliche Risiken. Die Kanzlei Tuengerthal & Kollegen berät im Steuerrechtzu ausgewählten Fragen, die sich im Rahmen des Fremdpersonaleinsatzes stellen. Insbesonderekönnen hier folgende steuerrechtliche Probleme auftreten:
Erweist sich eine freie Mitarbeit (oder Solo-Selbständigkeit) dem wahren Geschäftsinhaltnach als ein Scheinselbständigenverhältnis kann dies zum einen eine Steuerhinterziehungwegen nicht abgeführter Lohnsteuer darstellen. Zum anderen könnte dies zur Folge haben,dass der Auftraggeber des Scheinselbständigen einer Strafbarkeit wegenUmsatzsteuerhinterziehung ausgesetzt ist, wenn er die zu Unrecht in den Rechnungen desAuftragnehmers ausgewiesene Umsatzsteuer des Scheinselbständigen als Vorsteuer in seinenVoranmeldungen zur Umsatzsteuer oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung geltend gemachthat.
Der Einsatz von Subunternehmen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen innerhalb deseigenen Unternehmens führt zum teilweisen Verlust der Entlastungen von der Stromsteuer,wenn den Subunternehmern vom Auftraggeber (auch) Strom zur Verfügung gestellt wird(vgl. BFH-Urteil VII 64/11 vom 25.09.2013).
Fragen der Besteuerung von ausländischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte inDeutschland haben und die Abgrenzung der Betriebsstätte von anderen Formen desTätigwerdens
In derartigen Kollisionsfällen, die auch für das jeweilige einzelne Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein können, zeigt sich, dass eine ständige Prüfung dieser Rechtsfragen für Unternehmen unabdingbar ist.